Am 21. November verabschiedete der Sejm ein Gesetz zur Änderung der Bestimmungen über das Treibhausgasemissionsmanagementsystem, das den CBAM-Mechanismus in polnisches Recht umsetzt. Das Gesetz:

Das Gesetz wird derzeit im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft (Senat – Präsident). Nach seinem Inkrafttreten können Anträge auf den Status eines zugelassenen Anmelders gemäß CBAM gestellt werden. Ohne diesen Status sind Einfuhren von CBAM-pflichtigen Waren ab 2026 grundsätzlich auf Mengen unter 50 Tonnen pro Jahr beschränkt und nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für sogenannte Gelegenheitseinführer erfüllt sind.

Änderungen auf EU-Ebene: Omnibusverordnung 2025/2083

Parallel dazu verabschiedete die EU die Omnibusverordnung, welche einige der CBAM-Regeln ändert. Die wichtigsten Änderungen für Importeure:

In der Praxis bedeutet dies, dass das Zeitfenster für die sichere Vorbereitung und Einreichung eines Antrags sehr kurz ist und jeder Monat Verzögerung im nationalen Gesetz die Gewinnspanne der Unternehmen verringert.

Vorläufige CBAM-Benchmarks – Was wir über Ausfallprobleme wissen

Die Europäische Kommission hat Entwürfe von Durchführungsrechtsakten veröffentlicht, die die ersten vorläufigen CBAM-Benchmarks – Standardemissionswerte für einzelne Produkte und Technologien – enthalten. Die Entwürfe zeigen Folgendes:

Parallel dazu wurde ein Entwurf für eine Methodik veröffentlicht. Anpassung der freien ZuteilungDie Regeln für den Abzug hypothetischer kostenloser ETS-Zertifikate und anerkannter CO₂-Preise im Ursprungsland werden darin festgelegt. Diese Parameter wirken sich direkt auf die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate aus.

Fazit: Die Verwendung von Standardwerten kann deutlich weniger kosteneffektiv sein als die Verwendung tatsächlicher Daten, die von einem Hersteller außerhalb der EU bereitgestellt und überprüft wurden.

Autorisierte CBAM-Prüfer – ein neues Element des Systems

Parallel dazu werden die Regelungen für die Prüfstellen finalisiert. Aus den veröffentlichten Dokumenten geht Folgendes hervor:

Das bedeutet, dass es sich lohnt, jetzt zu prüfen, ob Produzenten in Drittländern:

Was bedeutet das für Importeure?

Durch die Kombination der polnischen Vorschriften, des Omnibusgesetzes, der Benchmark-Projekte und der Verifizierungsregeln ergibt sich ein klares Bild:

  1. CBAM-autorisierter Reporterstatus wird eine praktische Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Importe ab 2026 sein. Selbst mit dem Puffer bis zum 31. März 2026 bleibt wenig Zeit.

  2. Unternehmen, die sich auf Standardemissionswerte verlassen, werden folgenden Risiken ausgesetzt sein wesentlich höhere Kosten Zertifikate und schwierige Preisverhandlungen.

  3. Die mangelnde Vorbereitung von Herstellern außerhalb der EU auf die Zusammenarbeit mit den Prüfstellen könnte sich zu einem Problem entwickeln. eine echte Handelsbarriere.

  4. Verzögerungen im nationalen Gesetzgebungsverfahren erhöhen das Risiko "Stau" bei der Statusvergabeinsbesondere wenn Unternehmen erst im ersten Quartal 2026 mit der Einreichung von Anträgen beginnen.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht. erforderliche Felder sind markiert *